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Zusatzinformationen
23.01.2023

Schöffen gesucht

Vorschlagsliste für Schöffen für die Amtszeit 2024 - 2028 und Vorschlagsliste für Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 - 2028

Vorschlagsliste für Schöffen für die Amtszeit 2024 - 2028

Für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 finden wieder die Wahlen der Schöffen statt.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts.

Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden, die zum Zeitpunkt des Beginns der Amtsperiode zwischen 25 Jahre und 70 Jahren sind.

Nach der Bayerischen Verfassung sind alle Bewohner Bayerns zur Übernahme von Ehrenämtern verpflichtet.

Bürger von Maxhütte-Haidhof können sich selbst für das Amt des Schöffen bewerben oder Personen vorschlagen, die für diese Ehrenämter geeignet sind.



Vorschlagsliste für Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 - 2028

Bei den Jugendämtern sind wieder Vorschlagslisten für die Jugendschöffen der Amtszeit von 2024 bis 2028 aufzustellen.

Die Stadt Maxhütte-Haidhof wurde vom Landratsamt Schwandorf -Kreisjugendamt- gebeten, vier Personen mit Wohnsitz in Maxhütte-Haidhof zur Wahl der Jugendschöffen vorzuschlagen. Die als Jugendschöffen vorgeschlagenen Personen müssen bei Amtsantritt zwischen 25 und 70 Jahre alt sein und sollen erzieherische Fähigkeiten haben bzw. in der Jugenderziehung erfahren sein.

Bitte schicken Sie Vorschläge für das jeweilige Amt bis zum 14.03.2023 möglichst unter Verwendung des zugehörigen Formulars (telefonisch 09471 3022-126 oder per Mail unter wahlamt@maxhuette-haidhof.de beantragen) an die Stadt Maxhütte-Haidhof, Ordnungsamt, Regensburger Straße 18, 93142 Maxhütte-Haidhof.


Quelle: Ordnungsamt Maxhütte-Haidhof, Peter Henn