Mischkunststoffe, Auflistung, erlaubt/nicht erlaubt
Erweiterung des ServiceAngebotes am Recyclinghof
Stoffgleiche Nichtverpackungen sind Haushaltsgegenstände aus PE- /PP- /PS-Kunststoffen, die abgegeben werden können:
- Autostoßstangen (ohne Metall) und Radzierkappen
- Blumentöpfe und Beeteinfassungen aus Kunststoff
- Blumenkästen, Pflanzschalen
- Eimer (einschließlich Deckel), Kanister, Gießkannen – nur restentleert
- Getränke- und Gemüsekisten, sonstige Aufbewahrungsboxen
- Küchensiebe, Schüsseln, Tabletts, Tupperware
- Fässer, Wannen, Regentonnen, Mörteltröge
- Gartenmöbel, Sonnenschirmständer
- Wäschekörbe, Klappboxen, Werkzeugkoffer aus Kunststoff
- PE-/PP-Rohre
- Kindersitze für Auto/Fahrrad ohne Stoffbezug und ohne Gurte
- Kinderspielzeug ohne Metalle und ohne elektronische Bauteile
- Alle Teile (keine Verkaufsverpackungen), die mit PE, PP oder PS gekennzeichnet sind
Nicht als stoffgleiche Nichtverpackungen angenommen werden zum Beispiel:
- Bodenbeläge (PVC, Teppiche), Leisten
- Kanister/sonstige Behälter mit Giftsymbolen
- Autospoiler, Carbo-Hardtops
- Artikel aus Hart-/Weich-PVC
- Plansch- und Schwimmbecken, Schwimmbadfolien
- Bälle, Schlauchboote, Zelte
- Luftmatratzen, Gummimatten
- Agrar- und Silofolien, Abdeckplanen und Transportfolien, Folien mit Gewebe
- Kabelkanäle, Rollläden, Artikel aus Gummi
- Styrodur, Styropor, Isoliermaterial, Acryl, Schaumstoffe
- Fiberglas, Plexiglasprodukte
- Polyestermaterialien
- Reifen
- Schulranzen, Rucksäcke, Taschen
- Ski, Skischuhe, Snowboards, Skateboards, Rollerblades
- WC-Deckel, -spülkästen, Acrylbadewannen
- Video-/Musikkassetten, Disketten, Tonerkartuschen
- Elektrogeräte, Metalle, Holz, Glas, Papier
- Dekorationsfiguren
- Verbundmaterial, Restmüll, Gebinde mit Restinhalt