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Zusatzinformationen

Bundestagswahl 2021: Einsichtnahme Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigung, Erteilung der Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen

In der Zeit vom Montag, 6. September 2021 bis Freitag, 10. September 2021 besteht, während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses Maxhütte-Haidhof, die Möglichkeit, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in dieser Zeit schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch einlegen. 

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am Sonntag, 26.09.2021 wurden versandt.

Die Beantragung der Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen ist bei der Stadtverwaltung Maxhütte-Haidhof, Wahlamt (Zimmernummer 2 und 3) möglich.

Hierbei soll die ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Wer den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit den Briefwahlunterlagen für einen anderen stellt, hat dies durch Vorlage einer entsprechenden Vollmacht, schriftlich (siehe Antrag auf der Wahlbenachrichtigung) nachzuweisen.

Die Möglichkeit zur Beantragung dieser Unterlagen besteht bis Freitag, 24. September 2021, 18:00 Uhr.

30.08.2021 
Quelle: Wahlamt, Stadt Maxhütte-Haidhof