17.05.2017

Raumordnungsverfahren für die Umgehungsstraße - Städtedreieck einstimmig auf den Weg gebracht

In einer denkwürdigen gemeinsamen Stadtratssitzung der Städte Burglengenfeld, Maxhütte-Haidhof und Teublitz wurde der weitere Weg für den Bau der Umgehungsstraße Städtedreieck beschritten. Die drei Stadtratsgremien haben ein starkes Zeichen gesetzt, indem sie einstimmig, quer über alle Parteigrenzen hinweg, sich für die Beantragung eines Raumordnungsverfahrens bei der Regierung der Oberpfalz ausgesprochen haben.

Seit dem 28. April 2017 nimmt der Planungsprozess für den Bau einer Umgehungsstraße im Städtedreieck konkrete Züge an. Die drei Stadtratsgremien haben in beindruckender Einmütigkeit die Beantragung eines Raumordnungsverfahrens bei der Regierung der Oberpfalz beschlossen und somit „einen Meilenstein für die zukünftige Entwicklung des Städtedreiecks mit seinen knapp 32.000 Einwohnern erreicht“, sagt Gregor Glötzl, Leiter der Geschäftsstelle Städtedreieck. Ein Raumordnungsverfahren (ROV) dient als Voruntersuchung die sogenannten „Raumwiderstände“ auszuloten und den nächsten Schritt, das Planfeststellungsverfahren, vorzubereiten. Das ROV wurde von der Regierung der Oberpfalz eingefordert, da diese in dem Projekt Umgehungsstraße eine „erheblich überörtliche Raumbedeutsamkeit“ festgestellt hat. Das heißt: Von dem Vorhaben ist nicht nur das Städtedreieck betroffen. Vielmehr ist es eben überörtlich bedeutsam, die ganze Region wird beeinflusst. Außerdem sind im kleinteiligen Siedlungsraum des Städtedreiecks derart viele Belange berührt (Naturschutz, Bergbau, Naherholung, Wohnen, etc.), dass nach Ansicht der Fachleute ein ROV der beste Weg ist, planerische Konflikte frühzeitig zu erkennen und zu lösen.

Was wurde genau beschlossen?

In der Beschlussvorlage zur Sitzung vom 28.04.2017 heißt es:

„Die Umgehung Städtedreieck: Burglengenfeld/Maxhütte-Haidhof/Teublitz wird als Staatsstraße in kommunaler Sonderbaulast geplant. In einem Raumordnungsverfahren sollen die sich anbietenden Trassenvarianten für einen möglichen Weiterbau der Umgehungsstraße im Städtedreieck auf ihre Raumverträglichkeit hin geprüft werden. Hierzu beschließt der Stadtrat, bei der Regierung der Oberpfalz ein Raumordnungsverfahren zu beantragen und die dafür notwendigen Unterlagen erstellen zu lassen.“

Dieser Beschluss wurde von den drei Stadtratsgremien einstimmig verabschiedet. Er unterstreicht somit den Willen der drei Städte, auf Basis einer objektiven Datengrundlage den Bau der Umgehung voranzutreiben.

Was bedeutet dies nun konkret?

Zum einen, dass die Finanzierung der Straße durch die Aufnahme in das Sonderbaulastprogramm weitestgehend gesichert ist. In diesem Programm ist eine Förderung von bis zu 80 Prozent vorgesehen, was den Bau der Umgehung erst möglich macht. Des Weiteren ist klar, dass die 

Umgehung somit als Staatsstraße geplant wird. Eine Förderung im Sonderbaulastprogramm ist nämlich nur dann möglich, wenn am Ende die Einstufung als Staatsstraße erfolgt. Daraus folgt auch, dass die Umgehung den technischen und räumlichen (Anbindung ans Verkehrsnetz) Anforderungen einer Staatsstraße genügen muss. Außerdem wird die bisher wenig fruchtbare Diskussion über die Trassenführung wieder auf eine sachlich-planerische Ebene zurückgeholt. In einem ROV werden alle Trassen auf ihre Eignung geprüft, wobei die sich anbietenden Trassen näher untersucht werden. Alle Trassen, die die Erfordernisse einer Staatsstraße erfüllen können und eine Entlastungswirkung für alle drei Städte mit sich bringen, werden somit untersucht. Am Ende eines ROV steht die landesplanerische Beurteilung (siehe Infobox) durch die Bezirksregierung. Es wird davon ausgegangen, dass durch die Bewertung der einzelnen Trassen im ROV und durch den Planungsprozess selbst sich die drei Kommunen auf eine einheitliche Trassenwahl für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren einigen können. Ob ein Planfeststellungsverfahren nach dem ROV beantragt wird, entscheiden dann wieder die drei Stadtratsgremien.

 

Wie geht es weiter?

Die Organisation wird federführend von der Stadt Teublitz und der gemeinsamen Geschäftsstelle Städtedreieck übernommen. Noch im Mai werden Gespräche mit der Regierung der Oberpfalz stattfinden, in denen genau geklärt wird, welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Wenn dann der Landkreis Schwandorf ebenfalls der Kostenübernahme von einem Viertel zustimmt (in der Juli- Sitzung des Ausschusses für Planung und Bau), kann ein Büro beauftragt werden, die einzureichenden Unterlagen zu erstellen. Das gesamte Verfahren (ROV mit kombinierter Umweltverträglichkeitsstudie) kann bis zu zwei Jahre dauern, wobei die Vorbereitung und Erstellung der einzureichenden Unterlagen am meisten Zeit in Anspruch nimmt. Die Bearbeitung der eingereichten Unterlagen durch die Regierung und die abschließende landesplanerische Beurteilung dauern etwa ein halbes Jahr.

Weitere Informationen zum Planungsstand und zum Raumordnungsverfahren finden Sie auf der Internetseite des Städtedreiecks unter der Rubrik Bauen & Wirtschaft: Region Städtedreieck

 

Was ist ein Raumordnungsverfahren?

Die Regierung der Oberpfalz schreibt dazu: „Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens werden diese [überörtlich bedeutsamen] ]Projekte unter überörtlichen Gesichtspunkten auf ihre Raumverträglichkeit überprüft. Hierbei werden die Auswirkungen des Vorhabens auf alle raumrelevanten Aspekte wie beispielsweise Natur und Landschaft, Wirtschaft, Siedlungsentwicklung, Verkehr oder Immissionsschutz untersucht und insbesondere nach dem Maßstab des Landesentwicklungsprogramms und des jeweiligen Regionalplans bewertet, zugleich findet eine Abstimmung des Vorhabens mit anderen raumbedeutsamen Vorhaben statt. Das Raumordnungsverfahren endet mit der sogenannten landesplanerischen Beurteilung. Hierin wird festgestellt, ob die Planung mit ihren Auswirkungen den Erfordernissen der Raumordnung entspricht und somit raumverträglich ist oder nicht bzw. mit welchen Maßgaben die Planung raumverträglich gestaltet werden kann. Im Raumordnungsverfahren werden die von dem Vorhaben Betroffenen wie Kommunen, Fachbehörden, Verbände und die Öffentlichkeit beteiligt.“ (Quelle: Regierung der Oberpfalz 2017)

 


Quelle: Geschäftsstelle Städtedreieck