Straßen- und Reinigungssatzung
Die Stadt Maxhütte-Haidhof weist darauf hin, dass Grundstückseigentümer innerhalb geschlossener Ortslage zur Reinigung der festgelegten Verkehrsflächen verpflichtet sind – und zwar bei Bedarf, mindestens jedoch jeden ersten Samstag im Monat.
Die zu reinigenden Flächen sind an Kreisstraßen die Geh- und Radwege.
Bei allen übrigen Ortsstraßen geht die der Reinigungspflicht unterliegenden Flächen über die Geh- und Radwege (soweit vorhanden) sogar bis an die Straßenmittellinie heran.
Zur Reinigungspflicht gehört das Kehren, sowie das Beseitigen von Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat, aber auch die Beseitigung von Gras und Unkraut, soweit es aus den Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst.
Vielen DANK!