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Zusatzinformationen
22.02.2024

Neue Bauantragsformulare ab 1. März 2024

Am 7. Februar 2024 wurden die aktualisierten Bauantragsformulare im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl. 2024 Nr. 61) bekannt gemacht. Die Bekanntmachung tritt am 1. März 2024 in Kraft, so dass ab diesem Datum grundsätzlich die neuen Bauantragsformulare zu verwenden sind. Die alten Vordrucke mit Stand Februar 2021 können bis zum 1. April 2024 weiterverwendet werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass zwar alle Bauantragsformulare neu veröffentlicht wurden und damit ein neues Datum zum Stand des jeweiligen Formulars erhalten haben, manche Formulare aber ohne inhaltliche Änderung geblieben sind. Dies betrifft die Anlagen 3, 4, 6 und 7 jeweils mit Erläuterungen und die Anlagen 14 bis 16.

Anlage 3:   Stellungnahme der Gemeinde
Anlage 4:   Beseitigungsanzeige mit Erläuterungen
Anlage 6:   Verantwortlicher Tragwerksplaner für die Bauausführung mit Erläuterungen
Anlage 7:   Baubeginnsanzeige mit Erläuterungen
Anlage 14: Bescheinigung über die Einhaltung der festgelegten Grundfläche und Höhenlage
Anlage 15: Bescheinigung Baugrund
Anlage 16: Bescheinigung sicherheitstechnische Anlagen

Ab 1. März 2024 werden die überarbeiteten Formulare auf der Homepage des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter dem folgenden Link zur Verfügung gestellt werden: Bauantragsformulare - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de) .