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Sperrmüll 5

Sperrgutabfuhrplan: Freitag, 04.05.2018: Stadt Maxhütte-Haidhof, Ortsteile: Brücklhof, Deglhof, Katzheim, Lintermühle, Ponholz, Rappenbügl, Roding, Roßbergeröd, Schwarzhof, Stadlhof, Steinhof, Strieglhof, Winkerling, Meßnerskreith und Pfaltermühle.

04.05.2018
Schwandorf - Südl. Landkreis

Gesammelt werden Hausmüllgegenstände, die aufgrund ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen (z.B. Sofas, Sessel, Teppiche, Matratzen usw.).

Als Schrott, der ebenfalls abgeholt wird, gelten Gegenstände aus Eisen wie z.B. Blechwannen, Dachrinnen und Fahrräder.

Sperrige Gegenstände, die überwiegend aus Holz bestehen (z.B. Tische, Türen und andere Gegenstände aus Holz aus dem Innenbereich), werden getrennt von den übrigen Abfällen gesammelt. Es wird deshalb darum gebeten, die holzigen Abfälle separat von den übrigen Abfällen bereit zu stellen.

Das maximale Kantenmaß der bereitgestellten Gegenstände sollte 1,50 m nicht überschreiten.

Das Landratsamt Schwandorf weist insbesondere darauf hin, dass aufgrund der umweltbelastenden Bestandteile keine Elektrogeräte gesammelt werden. Für diese stehen die bekannten gesonderten Entsorgungswege bereit.

Nicht zum Sperrmüll gehören außerdem Säcke und Kartonagen gefüllt mit Restmüll, Baustellenabfälle, Agrarfolien, Altreifen und Bauschutt.

Problemabfälle wie Batterien, Leuchtstoffröhren, Lacke etc. können in einer separaten Problemmüllsammlung abgegeben werden.

Die zu entsorgenden Gegenstände sollen an einer für die Sammelfahrzeuge leicht erreichbaren Stelle gelagert werden. Die Bereitstellung soll möglichst erst am Abholtag ab 6.00 Uhr morgens (oder am Tag zuvor) erfolgen. Gegenstände die nicht mitgenommen werden dürfen, müssen vom Eigentümer zurück genommen und fachgerecht entsorgt werden.