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Zusatzinformationen

Ibenthann

Ibenthann hieß unsere Urgemeinde bis 26.4.1938. Ab da führte sie den Namen „Maxhütte“.

437 Ymtann, 1497 Innthann, 1538 Übenthann, 1589 Ybenthann.
Im Volksmund auch Siebenthann, was wohl eher heißen muss : s`Ibenthann (es war in Ibenthann)

Zuvor ergab sich schon ab 1928 eine Diskussion über die Frage, ob Ibenthann mit einem oder zwei „n“ geschrieben wurde. Die Gemeinde argumentierte, dass das ab 1857 verwendete Gemeindesiegel den Namen mit zwei „n“ schrieb. „Die hiesige Gemeinde bedient sich seit urfürdenklichen Zeiten der Schreibweise ‚Ibenthann‘.“ (Schreiben der Gemeinde an das Bezirksamt Burglengenfeld vom 16.9.1931). 1934 erfolgte die Empfehlung des Bayerischen Hauptstaatsarchivs, „Ibentann“ zu verwenden. 1934 entwickelte sich eine Diskussion, den Ortsnamen in Maxhütte-Ibenthann abzuändern, „… da der hiesige Gemeinderat die Änderung des Gemeindenamens Ibenthann in Maxhütte-Ibenthann in die Wege leitet, damit für die aufstrebende Gemeinde Ibenthann, auch nach außen hin, etwas ganzes geschaffen wird.“ Damit verband sich der Vorschlag, die Schreibweise in Ibentann abzuändern (15.10.1934). Aber am 6.1.1935 erfolgte die Ablehnung des Vorschlags durch den Ortsausschuss: „Der Ortsname Ibenthann ist von jeher Träger des Gemeindenamens.“ 1935 beantragte der Ortsausschuss erneut, den Namen Ibenthann-Maxhütte zu verwenden. Bis 1937 kam es zu keiner Entscheidung, am 28.1.1937 lief allerdings ein Schreiben des Bezirksamts Burglengenfeld in der Gemeinde ein, in dem festgestellt wurde, dass die Verwendung des Doppelnamens rechtswidrig war. Am 3.2.1937 erfolgte ein Verbot des „Reichsstatthalter in Bayern“, diesen Doppelnamen zu verwenden, nur die ausschließliche Verwendung der Bezeichnung Maxhütte war demnach statthaft. Obwohl die Gemeinde am 17.2.1937 darauf hinwies, dass bereits entsprechende Briefbögen angeschafft worden wären, führte dies zu keiner Meinungsänderung. Am 20.3.1937 bemerkte dazu das zuständige Bezirksamt in Burglengenfeld: „Die Voreiligkeit in der Beschaffung von Vordrucken mit der Doppelnamensbezeichnung, ohne dass die notwendige Genehmigung zur Führung des Doppelnamens vorlag, macht sich nun unliebsam bemerkbar.“

Am 5.4.1937 beantragte die Gemeinde, zukünftig den Namen Maxhütte annehmen zu wollen.