Direkt zu:
Zusatzinformationen
11.05.2017

Wahlhelfer gesucht

Dieses Jahr steht am Sonntag, 24. September 2017 die Bundestagswahl an. Diese Wahl kann nur mit Ihrer Hilfe gestemmt werden! Werden auch Sie Wahlhelfer!

Was macht ein Wahlhelfer?

Wahlhelfer überwachen die ordnungsgemäße Durchführung bei der Wahl. Sie helfen bei der Ausgabe und Auswertung der Stimmzettel in den Wahllokalen. Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben, ihren Hauptwohnsitz in Maxhütte-Haidhof haben und wahlberechtigt sein.

Berufungsschreiben:

Etwa drei Monate vor der Wahl erhalten Sie ein Berufungsschreiben.

 

Aufwandsentschädigung:

Für die Übernahme dieses Ehrenamts erhalten Sie ein Erfrischungsgeld als Aufwandsentschädigung am Tag der Wahl ausbezahlt.

 

Pro Wahllokal oder Briefwahlbezirk gibt es insgesamt acht Wahlhelfer, die sich in der Regel in zwei Schichten aufteilen. Eine Schicht übernimmt die Vormittagsschicht, die andere die Nachmittagsschicht. Ab 18 Uhr müssen alle anwesend sein, um das Ergebnis zu ermitteln.

Jeder Wahlhelfer hat eine bestimmte Aufgabe:

Es gibt

  • · Wahlvorsteher/-in (hat den Vorsitz)
  • · stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
  • · Schriftführer/in
  • · stellvertretende/r Schriftführer/in
  • · Beisitzer/innen

Alle Wahlhelfer zusammen bilden den Wahlvorstand. Die Berufung in den Wahlvorstand ist ein Ehrenamt für alle Gemeindebürger. Wer berufen wird ist verpflichtet das Ehrenamt zu übernehmen.

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann melden Sie sich:

  • telefonisch unter der Tel. Nr. 09471 3022 34
  • schriftlich: Stadt Maxhütte-Haidhof, Wahlamt, Regensburger Straße 18, 93142 Maxhütte-Haidhof,
  • oder mit einer E-Mail an das Wahlamt der Stadt Maxhütte-Haidhof, E-Mail Adresse: bernd.schindler@maxhuette-haidhof.de.

Quelle: Stadt Maxhütte-Haidhof