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Zusatzinformationen

Tafel-Ausgabestelle Städtedreieck

Das Ziel der Schwandorfer Tafel ist es, Nahrungsmittel, die qualitativ einwandfrei sind, aber im Wirtschaftsprozess nicht mehr verkauft werden können, an Menschen in Not auszugeben.

Die Caritas sieht gerade ihren Auftrag darin, arme Menschen zu unterstützen. „Arme habt ihr allezeit bei euch“ heißt es in Markus 14,7 (Neues Testament). Diese und viele weitere Textstellen in der Bibel zeigen Armut als eine Realität, die in der Welt vorzufinden ist. Armut ist oft in Deutschland ein Thema, das gern tabuisiert wird. Jedoch sind viele Menschen davon betroffen, ob Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Ausländer, Menschen mit geringer beruflicher Qualifikation oder kinderreiche Familien. Auch die bislang für sicher gehaltene Mitte der Gesellschaft ist inzwischen von Armut bedroht.

Die Schwandorfer Tafel übermittelt Überschusswaren an sozial Benachteiligte. Sie will mit ihren ehrenamtlichen HelferInnen eine Brücke zwischen Armut und Überfluss bauen. Dabei kann und will die Tafel nicht wegbrechende Sozialleistungen ersetzen!

Ein wichtiger Inhalt der Schwandorfer Tafel ist es, die Menschenwürde der Kunden zu gewähren. Hier ist Helfen in gleicher Augenhöhe und nicht von oben herab oberstes Gebot. Neben der materiellen Hilfe bedarf es häufig für die Kunden professioneller Beratungsgespräche in akuten Notlagen. Dabei ist eine enge Verknüpfung zum Beratungsangebot der Allgemeinen Sozialberatung gegeben. Es gilt natürlich der Grundsatz der Freiwilligkeit.

Die Ermittlung der Bedürftigkeit orientiert sich an der Abgabenordnung § 53 unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Bezieherinnen und Bezieher einer Grundsicherungsleistung nach SGB II oder SGB XII bzw. Personen, denen diese Sozialleistungen rechtlich zustehen würden, können einen Berechtigungsschein der Schwandorfer Tafel erhalten. Diesen Berechtigungsschein erteilt jede Ausgabestelle, so auch die Ausgabestelle in der Ockerstraße in Maxhütte-Hadihof. Die Personen, welche einen Schein beantragen wollen, müssen den Personalausweis UND einen Rentenbescheid-, Hartz VI- oder einen Sozialhilfe-Bescheid vorlegen.

Alleine der Kostenbeitrag in Höhe von 3,- EURO pro Einkauf ist nicht kostendeckend für den Betrieb der beiden Ausgabestellen. Die Schwandorfer Tafel ist auf Spenden angewiesen.